Gestern, 18:27
(Gestern, 17:34)alphall31 schrieb: Das würde allerdings auch bedeuten das man ab einem bestimmten Dienstgrad einen Schnitt machen müsste , welche nicht zu übernehmen sind .Es gibt da ja auch Konzepte, in denen Verwendungsbereiche zeitlich begrenzt sind, also z.B. könnte man bei Soldaten eine Begrenzung von 5-10 Jahren für Dienst im BMVg einführen, danach müssen sie auf einen Posten außerhalb des Ministeriums wechseln. Bei den zivilen Stellen ist das natürlich schwieriger.