23.07.2025, 22:04 
	
	
	
		Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Beschleunigungsgesetzes für Rüstungsvorhaben verabschiedet. Die wichtigsten Eckpunkte (via 'Hartpunkt' und 'Defence Network'):
	
	
	
	
- Alle Vorhaben der Bundeswehr (einschließlich aller zivilen Bedarfe wie z.B. Baumaßnahmen) gelten künftig als "wesentliches Sicherheitsinteresse der Bundesrepublik Deutschland" und unterliegen nicht mehr dem EU-Vergaberecht.
 
- Rüstungsvorhaben unterfallen künftig nicht mehr den Vorschriften zum Klimaschutz.
 
- Bei dringlichen Vorhaben kann ein Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung erfolgen.
 
- Bei Dringlichkeit kann ein Vergabeverfahren auch ohne gesicherte Finanzierung (!) eingeleitet werden.
 
- Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten können jederzeit ausgeschlossen werden.
 
- Klagt ein Bieter gegen den Ausgang einer öffentlichen Ausschreibung, läuft das Vergabeverfahren künftig weiter.
 
- "Flugsicherungseinrichtungen [und] stationäre militärische Einrichtungen zur Luftverteidigung" dürfen künftig ohne Planfeststellungsbeschluss erichtet und umgebaut werden. Bauvorhaben (z.B. Windräder), die sie behindern, sind unzulässig.

 
 

