01.07.2025, 19:55
(01.07.2025, 19:20)alphall31 schrieb: Jeder der Mathe über die Grundschule hinaus hatte sollte klar sein was nach ein paar Jahren passiert wenn man denn EP14 auf die im Artikel beschriebene Art und Weise finanziert.Du meinst "die erfolgte Grundgesetzänderung, die eine Ausklammerung der Verteidigungsausgaben oberhalb von 1,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes aus der Schuldenbremse ermöglicht"?
Was passiert denn nach ein paar Jahren?
Im Unterschied zum Sondervermögen kommt das Geld bei diesem Ansatz aus dem regulären Haushalt. Es dürfen halt nur alle Verteidigungsausgaben, die 1,5% das BIP überschreiten auf die Obergrenze der Schuldenbremse für die Kreditneuaufnahme angerechnet werden. Das ist aber dann trotzdem Geld, dass der BW ganz regulär zur Verfügung steht. Das muss nicht aus späteren Ep14 zurückgezahlt werden (sondern über Ep32) und der wird auch nicht plötzlich einbrechen, wenn diese Regel ausläuft.
Also wo siehst du da das mathematische Problem?