Gestern, 19:18
(Gestern, 19:10)muck schrieb: Das Gute an der neuen Etatgesetzgebung ist nämlich die gesteigerte Flexibilität. Nehmen wir zum Beispiel an, während eines laufenden Haushaltsjahres wird ein Vertrag für ein Mammutprojekt spruchreif. Das muss dann nicht aufs nächste Jahr verschoben oder durch Umschichtungen zu Lasten anderer Projekte finanziert werden, sondern kann auf der Stelle mit frischem Geld (a.k.a. Schulden) genehmigt werden.
Inwiefern ist das anders als ein Sondervermögen bzw. das bisherige System des Eckwertebeschlusses in Verbindung mit den Verpflichtungsermächtigungen?
Innerhalb eines Jahres konnte man doch schon immer mit üpl und apl Verpflichtungsermächtigungen und im Zweifel einem Nachtragshaushalt Projekte aufsetzen? Auch überjährige...