Gestern, 16:58
(Gestern, 15:32)HeiligerHai schrieb: 1. Es wird die A-400
2. Selbstverständlich wird schon an der A-400 gearbeitet. Eben deswegen wurde sie um 2 Abteilungen ergänzt.
Eben weil die "marktverfügbare" MEKO A-400 noch nicht der F127 nach Bw Vorstellungen entspricht.
Man arbeitet daran und Baustart ist vmtl. Ende 2026.
Dann muss jetzt aber auch mal die AWE kommen.
Dann verrate mir bitte mal, auf welcher vergaberechtlichen Grundlage diese Zusammenarbeit zwischen BAAINBw und tkMS erfolgen soll? Es gibt keinerlei publizierten Vertrag zwischen tkMS und dem BAAINBw.
Das einzige was evtl. sein könnte, wo mir aber auch keine Informationen vorliegen ist, dass das BAAINBw die Studie mit der MTG fortführt, z.B. um eine Leistungsbeschreibung der F127 als Grundlage für die Vergabe zu erarbeiten.
Die Formulierung "Es wird die A-400!" ist aus meiner Sicht falsch. Man hat sich auf Ebene der Politik und des BMVg scheinbar darauf versteift, diesen Weg so zu gehen. Ob es auch die A-400 wird, entscheidet im Zweifel einzig und allein das OLG Düsseldorf - man erinnere sich an die Entscheidung zum BVS 707. Letzteres unter der Prämisse, dass sich ein Wirtschaftsteilnehmer benachteiligt fühlt.
Ich sehe der Entscheidung zur F127 und der Vergabe mit Spannung entgegen. Nach der europaweiten Ausschreibung der F126 und der Entscheidung des OLG Düsseldorf zum Thema BVS 707 (sowie der möglichen Kosteneinsparungen durch europaweite Ausschreibung) bin ich gespannt, ob bei einem freihändigen Alleingang mit tkMS und NVL Widerstand aus Europa kommt.
Allein, dass tkMS und NVL ein "Joint Venture" gebildet haben, welches als Vertragspartner agieren wird, lässt sich mir die Nackenhaare hochstellen. Am Ende ist wieder mal keiner im JV verantwortlich, außer das beide JV-Partner mit einem Finger auf das BAAINBw zeigen.
Am Ende verbraten wir wie bei BVS 707 viel Geld für nichts - Geld, dass die Bundeswehr auch sehr gut anders verwenden könnte. Wenn wir bei BVS 707 von rund 250 Mio. EUR "Schaden" sprechen, könnte das bei F127 sehr schnell in die Milliarden gehen.
Aber da du ja sehr gut informiert bist: Steht bei F127 schon die finale Leistungsbeschreibung?
Die AWE ist ja "nur" die Auswahlentscheidung für den grundsätzlichen Weg des Projektes, danach kommt die gesamte vergaberechtliche Klamotte bis zum Bauvertrag.