Vor 6 Stunden
(Vor 6 Stunden)muck schrieb: Mal ganz abgesehen davon, dass die Einsatzbereitschaftssystematik für unterschiedliche Verbände auch unterschiedlich ausgelegt ist, und keineswegs für die ganze Bundeswehr einheitlich gleich, ändert auch eine Vorwarnzeit von 180 Tagen nichts daran, dass Du Kräfte brauchst, die kurzfristig selbstständig verlegen können.Dreh mal die Logik um. Du kannst nicht einerseits Kräfte vorhalten mit dem Ziel, diese innerhalb weniger Tage in den Einsatz bringen zu können und dann aber argumentieren, die Munitionsversorgung sei kein Problem, denn man hätte ja 180 Tage Vorwarnzeit. Das führt nur zu Kräften ohne Munition.