09.04.2025, 07:30
(08.04.2025, 22:32)alphall31 schrieb: Es geht einzig darum das man jemand anderes beauftragen kann um und der Vertrag wegen Nichterfüllung gestrichen werden kann. Um Schadenersatz kann man sich ja vor Gericht streiten.
Klar. Eine Neubeauftragung ist unabhängig vom Rücktritt. Fragt sich hier nur, wen man beauftragen kann/möchte.
Ist das Thema denn technisch durch, also alle Versuche fehlgeschlagen, oder sucht man noch nach Lösungen (Nacherfüllung)?
Ich würde gerne wissen, wo der Fehler lag. Der muss sich auf beide Satelliten ausgewirkt haben. Sabotage?