08.04.2025, 22:32
Zitat:Also ich kenne die Verträge nicht. Aber selbst wenn die Sache so glasklar ist, dann heißt das noch lange nicht, dass sich kurzfristig etwas tut.
OHB wird intern erstmal versuchen, das über die Versicherung abwickeln zu lassen Die Versicherung wird erstmal die Eintrittspflicht bestreiten. Jedenfalls wird die Versicherung OHB auffordern, solange nicht zu leisten, bis die Schuldfrage geklärt ist. Und Schwups: Wieder zwei Jahre weiter.
Dann wird man sich mit dem BAAINBw darauf einigen, dass der Bund in Vorleistung für die Ersatzsatelliten geht und am Ende macht man Hälfte-Hälfte.
Es geht einzig darum das man jemand anderes beauftragen kann um und der Vertrag wegen Nichterfüllung gestrichen werden kann. Um Schadenersatz kann man sich ja vor Gericht streiten.