22.03.2025, 12:48
(22.03.2025, 12:35)Frank353 schrieb: Die spezielle Ausschreibung soll vermutlich auf ein bestimmtes Produkt zugeschnitten
Dann wäre allein dies Vergaberechtswidrig und müsste zur Aufhebung der Ausschreibung führen. Wenn es technische oder wirtschaftliche Alleinstellungsmerkmale gibt, hat der Gesetzgeber dafür die "freihändige Vergabe" erfunden - die auch deutlich schneller geht, als so eine offene Ausschreibung mit Teilnehmerwettbewerb,