16.03.2025, 21:23
Das mit dem Datenschutz wurde in dem vernetzten Beitrag behauptet, ich hatte es daher nur zitiert. In dem Beitrag (Film wie Zeitungsartikel) wurde gesagt, dass die BW aus Datenschutzgründen nicht an die Daten der Meldeämter heran komme.
Darf die Bundeswehr nun die Daten der Meldeämter abrufen und mit den Namen vergleichen die sie noch auf Listen hat ? Hat sie überhaupt noch Namen auf Listen ?
Das hat alphall31 hier schon mal vor geraumer Zeit erzählt. Ich kenne zudem durchaus zumindest einen Jugendlichen bei dem das der Fall ist.
Darf die Bundeswehr nun die Daten der Meldeämter abrufen und mit den Namen vergleichen die sie noch auf Listen hat ? Hat sie überhaupt noch Namen auf Listen ?
Zitat:Wogegen du - aufgrund Datenschutz - noch widersprechen darfst ist die (Regel-) Übermittlung der Tatsache dass du im aktuellen Jahr volljährig wirst an das Personalamt Bw (mit Name, Vorname, Anschrift). Das wars auch schon. Macht aber keiner.
Das hat alphall31 hier schon mal vor geraumer Zeit erzählt. Ich kenne zudem durchaus zumindest einen Jugendlichen bei dem das der Fall ist.