(Allgemein) Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung
Das Urteil des BGHs ist nicht ohne Kritik, hier von Kathrin Groh :
Zitat:Der BGH hat am 16.1.2025 einen Beschluss gefasst, der sich folgendermaßen zuspitzen lässt: Im Kriegsfall kann das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG ausgesetzt werden. Eine Verfassungsänderung ist hierfür nach Auffassung des BGH nicht nötig. Vielmehr könnte bereits der einfache Gesetzgeber eine Aussetzung beschließen, da Verkürzungen des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG für den Verteidigungsfall im Grundgesetz selbst angelegt seien und sich im einfachen Recht bereits spiegelten (BGH Beschl. v. 16.1.2025 – 4 ARs 11/24, Rn. 30 ff., 50). Für deutsche wehrpflichtige Männer würde das bedeuten, dass sie uneingeschränkt zum Kriegsdienst mit der Waffe herangezogen werden dürften – selbst wenn ihr Gewissen es ihnen verbietet, mit Waffengewalt andere Menschen im Krieg zu töten, sobald Deutschland mit völkerrechtswidriger Waffengewalt angegriffen und der Verteidigungsfall nach Art. 115a GG festgestellt würde.

Das ist falsch. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art. 4 Abs. 3 GG ist auf den Kriegsfall zugeschnitten. Sein unantastbarer Kernbereich verlangt gerade für den Verteidigungsfall uneingeschränkte Geltung. Der Kernbereich von Art. 4 Abs. 3 GG ist abwägungsfest. Er darf nicht gegen die Verfassungsgüter der effektiven Landesverteidigung und der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr aufgerechnet werden, die das BVerfG aus den Art. 12a GG, 73 Abs. 1 Nr. 1 GG und Art. 87a Abs. 1 GG ableitet: Das gesetzesvorbehaltlos gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung räumt dem Schutz des Einzelgewissens Vorrang selbst gegenüber der Pflicht zur Beteiligung an der bewaffneten Landesverteidigung und damit an der Sicherung der staatlichen Existenz ein (BVerfGE 28, 243 [260]). Wieso kommt der BGH zu einem anderen Ergebnis, und wo biegt er falsch ab?

Link zum Rest des Essays.


Zitat:Gerade im Krieg also kann man den Kriegs-dienst nicht verweigern, wenn diese Bundesrepublik dies nicht will.
Kriegsdienst kann man in der BRD eh nicht verweigern nur den Dienst an der Waffe. Und auch das war schon immer nur eine Farce. Die Bundeswehr hat schon im Frieden im Kaltenkrieg gezeigt, das sie die Menschen einziehen wie sie es brauchen, religöse und moralische Überzeugungen sind halt schlecht messbar und unterliegen so immer der Interpretation der BW. Man muss nur das Verweigern in den 2000ern mit dem in den 1970ern vergleichen.
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RE: Wiedereinführung einer Wehrpflicht und Personalgewinnung - von Aegrotare - 25.02.2025, 10:52
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RE: Bundeswehrreform(en) - von Milspec_1967 - 21.04.2024, 22:38

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