25.02.2025, 10:27
Ein interessanter Gedanke angesichts aktueller Rechtsprechung in dieser Bundesrepublik:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/4...slieferung
Bereitet man hier schon die Zwangseinziehung von Wehrdienstverweigerern vor ?!
Gerade im Krieg also kann man den Kriegs-dienst nicht verweigern, wenn diese Bundesrepublik dies nicht will.
Welch feinsinnige Ironie.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/4...slieferung
Zitat:Weder dem GG noch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) sei "eine uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Kriegsdienstverweigerungsrechts auch im Verteidigungsfall" zu entnehmen.
Schließlich seien Grundrechtsverkürzungen im Verteidigungsfall, insbesondere auch in Bezug auf die Gewissensfreiheit, der deutschen Verfassungsordnung nicht fremd, sondern gar in ihr angelegt. In existenziellen Staatskrisen – wie einem völkerrechtswidrigen Angriff mit Waffengewalt – sei eine Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts trotz der sehr hohen Bedeutung von Art. 4 Abs. 3 GG auch in Deutschland "prinzipiell nicht undenkbar", betont der 4. Strafsenat. Folglich sei das Kriegsdienstverweigerungsrecht nicht als ein unabdingbarer Grundsatz der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung zu begreifen.
Bereitet man hier schon die Zwangseinziehung von Wehrdienstverweigerern vor ?!
Gerade im Krieg also kann man den Kriegs-dienst nicht verweigern, wenn diese Bundesrepublik dies nicht will.
Welch feinsinnige Ironie.