20.02.2025, 17:17
@lime Die Frage ist komplexer als sie medial dargestellt wird. Die Ukrainische Verfassung schließt in Artikel 83 unter Kriegsrecht nur die Wahlen zur Rada aus:
"In the event that the term of authority of the Verkhovna Rada of Ukraine expires while martial law or a state of emergency is in effect, its authority is extended until the day of the first meeting of the first session of the Verkhovna Rada of Ukraine , elected after the cancellation of martial law or of the state of emergency."
Zu Präsidentschaftswahlen gibt es keinen entsprechenden Artikel in der Verfassung. Was es gibt ist ein Gesetz aus dem Jahr 2015 (Law on the Legal Regime of Martial Law), das mal eben pauschal alle Wahlen unter Kriegsrecht ausschließt.
Das soll verfassungsrechtlich zulässig sein, weil Art. 64 der Verfassung es ziemlich pauschal (mit klar definierten Ausnahmen) ermöglicht, Rechte und Freiheiten unter Kriegsrecht auszusetzen. Das Wahlrecht (artikel 38) fällt nach dieser Lesart nicht unter die definierten Ausnahmen (soweit korrekt) und kann daher ausgesetzt werden. Offensichtliches Problem: Wenn es sich so verhielte wäre Artikel 83 überflüssig, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass die Rada unter Kriegsrecht nicht gewählt wird. Wenn es die Absicht gewesen wäre die Präsidentschaftswahlen auch auszusetzen hätte man das so in der Verfassung geschrieben. In meinen Augen ist daher auch das ganze Gewsetz aus 2015 verfassungswidrig. Aber wenn das die Ukrainer anders sehen...
Zelensky hat so durchaus die Möglichkeit auf unbeschränkte Zeit im Amt zu bleiben, zumindest solange die Rada mitspielt. Die müssen die Verlängerung des Kriegsrechts regelmäßig absegnen.
Sprich, die Ukrainische Verfassung ist an dieser Stelle schlecht gemacht und bietet ein einfaches Einfallstor für Propaganda.
"In the event that the term of authority of the Verkhovna Rada of Ukraine expires while martial law or a state of emergency is in effect, its authority is extended until the day of the first meeting of the first session of the Verkhovna Rada of Ukraine , elected after the cancellation of martial law or of the state of emergency."
Zu Präsidentschaftswahlen gibt es keinen entsprechenden Artikel in der Verfassung. Was es gibt ist ein Gesetz aus dem Jahr 2015 (Law on the Legal Regime of Martial Law), das mal eben pauschal alle Wahlen unter Kriegsrecht ausschließt.
Das soll verfassungsrechtlich zulässig sein, weil Art. 64 der Verfassung es ziemlich pauschal (mit klar definierten Ausnahmen) ermöglicht, Rechte und Freiheiten unter Kriegsrecht auszusetzen. Das Wahlrecht (artikel 38) fällt nach dieser Lesart nicht unter die definierten Ausnahmen (soweit korrekt) und kann daher ausgesetzt werden. Offensichtliches Problem: Wenn es sich so verhielte wäre Artikel 83 überflüssig, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass die Rada unter Kriegsrecht nicht gewählt wird. Wenn es die Absicht gewesen wäre die Präsidentschaftswahlen auch auszusetzen hätte man das so in der Verfassung geschrieben. In meinen Augen ist daher auch das ganze Gewsetz aus 2015 verfassungswidrig. Aber wenn das die Ukrainer anders sehen...
Zelensky hat so durchaus die Möglichkeit auf unbeschränkte Zeit im Amt zu bleiben, zumindest solange die Rada mitspielt. Die müssen die Verlängerung des Kriegsrechts regelmäßig absegnen.
Sprich, die Ukrainische Verfassung ist an dieser Stelle schlecht gemacht und bietet ein einfaches Einfallstor für Propaganda.