17.02.2025, 08:02
(17.02.2025, 01:11)lime schrieb: Wer genau hat denn die Verfügungsgewalt darüber wenn nicht auch Deutschland? Die EU-Kommission?
Zumindest Rußland wird es wohl so interpretieren. Prinzipiell wäre der Vertrag damit gebrochen.
Mir geht es darum, dass Deutschland nicht eigene Waffen besäße, über die es selbst verfügen könnte, sondern dass man dies formell auf eine andere Institution übertragen könnte, ob jetzt die EU-Kommission (eigentlich ja nur "Hüterin der Verträge") oder der Europäische Rat. Da müsste viel konzeptioniert werden, schließlich kann es im Fall des Falles nicht sein, dass man erst einen Marathongipfel in Brüssel veranstaltet und dabei russlandfreundliche Regierungschefs kurz vor die Tür bittet.
Was Russland interpretiert oder nicht, wäre eine andere Sache. Die Frage wäre hier, welche Bedeutung man diesem beimisst, zumal Russland auch nur eine der Vertragsparteien ist und selbst lügt, dass sich die Balken biegen.
Bezüglich der Verfügungsgewalt, hier an eine EU-Doomsday-Einheit ausgelagert, ist mir zudem noch nicht die Abgrenzung zur nuklearen Teilhabe klar. Wenn ich das richtig sehe, kann Deutschland über die US-Waffen zwar nicht aktiv verfügen (indem es deren Einsatz anordnet), aber einem deutschen Einsatz(wunsch) nicht entsprechen. Falls es das nicht tut, hingen diese Waffen unter deutschen Flugzeugen.