17.02.2025, 01:35
(17.02.2025, 01:21)Kos schrieb: Der 2+4-Vertrag und der Atomwaffensperrvertrag widersprechen elementaren Menschenrechten. Generation A kann nicht Gesetzte erlassen oder Verträge unterschreiben die Generation B nicht kündigen kann, allenfalls kann man das z.B. von einer 2/3-Mehrheit abhängig machen aber alles andere ist ein klarer Verstoss gegen Menschenrechte.
Wie sieht es mit der Ewigkeitsklausel im Grundgesetz aus?
(17.02.2025, 01:22)Zardo schrieb: Eine EU-Nuklearkommission, bei der Deutschland ausdrücklich keine Stimme hat, und welche im Rahmen der nuklearen Teilhabe Nuklearwaffen auf deutschem Gebiet stationiert, ohne dass Deutschland dadurch Verfügungsgewalt über diese Waffen erhält, könnte theoretisch ein Konstrukt ergeben, welches die deutschen Verträge respektiert. Oder nicht?
Kann ich mir nicht so ganz vorstellen, weil Deutschland ja Teil der EU ist. Wobei der Begriff Verfügungsgewalt auch recht schwammig ist, da wäre Interpretationsspielraum, allerdings in beide Richtungen.