15.01.2025, 19:30
(15.01.2025, 17:44)muck schrieb: Hier muss der Gesetzgeber endlich eingreifen.Rechtlich muss der Arbeitgeber erst zustimmen wenn freiwillige Übungen 6 Wochen im Kalenderjahr oder verpflichtende Übungen 3 Monate überschreiten (das ist dann wenn der Kündigungsschutz aufgrund Reservedienst nicht mehr greift). Oder bei Auslandseinsatz.
Die Bundeswehr stellt in der Praxis aber keinen Heranziehungsbescheid aus, wenn sich die Arbeitgeber querstellen. Sonst würde sich nämlich kein Mensch als freiwilliger Reservist bewerben.