18.12.2024, 13:07
(18.12.2024, 07:44)Schneemann schrieb: Nur ganz kurz:möglicherweise nachvollziehbar, aber trotz alledem völkerrechtswidrig - und dementsprechend meldet die dpa:
a) Ich denke, wir sollten die Verhältnismäßigkeit wahren. Israel hat aktuell wohl ca. nur 500 Quadratkilometer auf dem Golan unter Kontrolle genommen, d. h. ca. ein Drittel des Gebietes, um eine temporäre Sicherheitszone zu schaffen. Angesichts der doch tendenziell noch labilen Lage in Syrien durchaus nachvollziehbar.
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Schneemann
Kritik an Israels Vorstoß in Syrien reißt nicht ab
Nachvollziehbar sind eine ganze Reihe von Überlegungen, einige davon stehen konträr zueinander. Soll denn aufgrund "nachvollziehbarer Interessen" der nächste Krieg ausbrechen?
Es ist ja auch eine grundsätzliche Frage:
wollen wir zurück in die erste Hälfte des letzten Jahrhunderts und vorher, in der mehr oder weniger regellos nur das "Recht des Stärkeren" bestimmt hat, oder soll die zwischenzeitlich erarbeitete "Nachkriegsordnung" gelten, die auch den Schwächeren (zumindest moralische) Ansprüche und Rechte zugesteht und so dazu beiträgt, gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern?
Und deshalb gilt auch für den Golan:
die Annexion des Gebietes durch Israel ist völkerrechtswidrig. Eine Grenzverschiebung bedarf der Zustimmung der beteiligten Staaten. Das war zumindest auch die offizielle Rechtsauffassung in der Bundesrepublik, wonach die Grenzziehung zu Polen an der Oder-Neisse-Linie erst mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag vom November 1990 völkerrechtlich verbindlich wurde.