17.12.2024, 23:09
(17.12.2024, 22:32)Quintus Fabius schrieb: Artikel 2 Ziffer 4 der UN Charta sowie die aktuell vorherrschende Ansicht wie dieser zu verstehen ist, was du hier ernsthaft als Tyrannei der Mehrheit bezeichnest, legen ganz klar fest, dass auch im Verteidigungskrieg eine Annektierung von Gebiet untersagt ist. Das hat rein gar nichts mit einer Tyrannei der Mehrheit zu tun.Ein Annektierungsverbot in Art 2 Nr. 4 hineinlesen zu wollen ist eine völlig willkürliche Übersteigerung aus politischen Gründen. Man sucht irgendetwas aus das man das gewünschte Ergebnis projezieren kann. Mit der ursprünglichen Bedeutung hat das dann auch nichts mehr zu tun.
Mithin ist es auch nur eine Interpretation. Der man sich als souveränes Völkerrechtssubjekt anschließen kann oder eben auch nicht. Eine Verpflichtung dies zu tun existiert nicht, die Mehrheit kann im Völkerrecht nur genau so Recht setzen wie es die Minderheit tun kann.
Wer dazu anderer Auffassung ist propagiert eine Tyrannei der Mehrheit die sich so aus der Funktionsweise des Völkerrechts nicht ergibt.
Übrigens ist es zur rechtlichen Einordungen einer Aktion von 1981 reichlich irrelevant wie sichd as Völkerrecht bis 2024 entwickelt hat. Man müsste auf den Stand von damals abstellen, nicht von heute.
(17.12.2024, 22:32)Quintus Fabius schrieb: Aber wie schon geschrieben: völlig irrelevant, da die subjektive Rechtsauffassung von Israel bedeutet, dass hier keinerlei Recht gilt. Weil der Begriff damit, also durch die Interpretation der Israelis an sich hinfällig ist.
Das ist doch völlig unhaltbar. Niemand argumentiert, dass kein grundsätzliches Annektionsverbot existiert (zumindest bis Russland Teile der Ukraine bekommen wird, aber das ist ein Thema für die kommenden Jahre). Das erweiterte Argument hinsichtlich der Golanhöhen ist lediglich, dasss Annektierungen in Folge von Defensivkriegen als Ausnahme vom grundsätzlichen Annektionsverbot zulässig sind. Das ist eine völlig valide Rechtsauffassung und bedeutet mitnichten, dass plötzlich keinerlei Rechte gelten.