17.12.2024, 15:17
(17.12.2024, 14:02)Nightwatch schrieb: Diese Begründung ist kein Taschenspielertrick sondern völkerrechtlich valide und es gibt gute Gründe (siehe die verlinkte Rechtsschrift) warum dies so ist. Entsprechend ist auch die Nachfolgeadministration davon nicht mehr abgewichen.
Stichhaltige Rechtliche Argumente dagegen wurden nicht ins Feld geführt.
Die verlinkte "Rechtsschrift" ist wohl eher ein Plädoyer, dass als Gegenargument ausgeführt ist und daher die gegensätzliche Argumentation nicht nur nennt, sondern letztlich auch als verbreiteten Standard anerkennt. Und wie bereits mehrfach erwähnt ist es selbstverständlich legitim, wenn Staaten unterschiedliche Rechtsinterpretationen pflegen und darauf ihre eigene Außenpolitik aufbauen (was mitunter sehr selektiv erfolgt), aber Völkerrecht funktioniert nur über Anerkennung, und damit ist die Berechtigung durchaus abhängig von der qualitativen und quantitativen Verbreitung von den jeweiligen Interpretationen. Aber ich wiederhole mich.