17.12.2024, 12:05
Du kannst den Umstand, dass eine Annektierung im Rahmen eines Defensivkrieges zulässig ist als Taschenspielertrick bezeichnen - es ändert nichts an dem Umstand, dass souveräne Völkerrechtssubjekte dieser Interpretation folgen.
Das lässt sich dann auch nicht mit dem Argument negieren, dass diese Auffassung (aus politischen Gründen) nicht von einer relevanten Anzahl an Völkerrechtssubjekten geteilt wird. Sie ist mithin gleichberechtigt.
Souveränität heißt an dieser Stelle, dass Staaten ihrer Rechtsinterpretation folgen können ohne damit Völkerrecht zu verletzen. Erst recht wenn diese Rechtsinterpretation mit einschlägigen Völker(vertrags)recht konform geht und von relevanten Playern unterstützt wird.
Es gibt keinen wie auch immer gearteten Mechanismus nach dem eine Interpretation nur dann möglich wäre, wenn X Subjekte keine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten.
Andere Akteure mögen dabei an ihren Interpretationen festhalten, dass ändert aber nichts daran, dass im vorliegenden Fall die Golanhöhen auf völkerrechtlich zulässigen Wege annektiert wurden und nunmehr israelisches Territorium sind.
Das lässt sich dann auch nicht mit dem Argument negieren, dass diese Auffassung (aus politischen Gründen) nicht von einer relevanten Anzahl an Völkerrechtssubjekten geteilt wird. Sie ist mithin gleichberechtigt.
Souveränität heißt an dieser Stelle, dass Staaten ihrer Rechtsinterpretation folgen können ohne damit Völkerrecht zu verletzen. Erst recht wenn diese Rechtsinterpretation mit einschlägigen Völker(vertrags)recht konform geht und von relevanten Playern unterstützt wird.
Es gibt keinen wie auch immer gearteten Mechanismus nach dem eine Interpretation nur dann möglich wäre, wenn X Subjekte keine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten.
Andere Akteure mögen dabei an ihren Interpretationen festhalten, dass ändert aber nichts daran, dass im vorliegenden Fall die Golanhöhen auf völkerrechtlich zulässigen Wege annektiert wurden und nunmehr israelisches Territorium sind.