17.12.2024, 10:27
Es handelt sich um einseitige Rechtsinterpretationen, wenn diese nicht durch eine relevante Masse an Völkerrechtssubjekten geteilt wird. Und auch wenn die USA diesbezüglich ein Schwergewicht ist, reicht das nicht aus, genauso wie es in anderen Fällen mit anderen Schwergewichten nicht ausreicht. Dass du beispielsweise das von dir verlinkte Gutachten nicht als Taschenspielertrick anerkennen willst steht dir natürlich frei, ändert aber nichts an den Gegebenheiten. Zweifel und Interpretationsspielraum gibt es immer, und es wird völkerrechtlich immer gegensätzliche Ansichten geben. Daraus eine Kausalkette zu basteln ist legitim, bedeutet aber nicht, dass diese in irgendeiner Form gleichberechtigt gegenüber anderen Rechtsauffassungen wäre.