17.12.2024, 09:59
Zitat:Nein, einseitige Rechtsinterpretationen stellen völkerrechtlich keine gleichberechtigte Auffassung dar und stehen entsprechend auf tönernen Füßen.Es sind eben keine einseitigen Rechtsinterpretationen mehr wenn sich Völkerrechtssubjekte diese Interpretation zu eigen machen.
Zitat:Es handelt sich eher um Taschenspielertricks, die vor allem die völkerrechtliche Ordnung selbst unterminieren und damit eine Versubjektivierung des Völkerrechts voran treiben.Das sind keine Taschenspielertricks. Die Auffassung, dass Annektionen in Defensivkriegen möglich sind ist mit dem Völkerrecht absolut vereinbar und wird lediglich aus politischen Erwägungen nicht geteilt.
Zitat:Sowohl die USA wie auch Israel begeben sich damit auf das gleiche Niveau wie Russland, der Iran oder China (und teilweise ja offensichtlich auch die UN inzwischen).Wenn Russland, China oder der Iran einen klaren Selbstverteidigungskrieg führen müssen und im Zuge dessen Territorium annektieren wäre dagegen nichts einzuwenden.
Beispielsweise wäre es für den Iran absolut vertretbar gewesen im Rahmen des Ersten Golfkrieges
Im Gegensatz zu den Geschehnissen 1967 sind die russischen Aktionen in der Ukraine aber halt eben nicht vom Selbstverteidigungsrecht gedeckt, entsprechend anders lassen sich die russischen Territorialaneignungen bewerten.