17.12.2024, 09:24
(17.12.2024, 08:29)Nightwatch schrieb: Doch genau so ist das. Handlungen und Entscheidungen souveräner Völkerrechtssubjekte können rechtsbildend sein. Die Entscheidung Trumps (die übrigens unter seinem ausdrücklich Nachfolger fortgeführt wurde) die israelischen Annektierung von 1981 anzuerkennen erhebt den damaligen Rechtsakt aus der unilateralen Obskurität auf die zwischenstaatliche Bühne und steht im Hinblick auf die uneingeschränkte Souveränität der handelnden gleichberechtigt gegenüber anderen völkerrechtlichen bzw. politischen Auffassungen.
Nein, einseitige Rechtsinterpretationen stellen völkerrechtlich keine gleichberechtigte Auffassung dar und stehen entsprechend auf tönernen Füßen. Es handelt sich eher um Taschenspielertricks, die vor allem die völkerrechtliche Ordnung selbst unterminieren und damit eine Versubjektivierung des Völkerrechts voran treiben. Sowohl die USA wie auch Israel begeben sich damit auf das gleiche Niveau wie Russland, der Iran oder China (und teilweise ja offensichtlich auch die UN inzwischen).