11.12.2024, 13:01
(11.12.2024, 12:28)Pogu schrieb: Eben nicht!!!
Ich bitte darum die Diskussion nicht auf einem solchen Niveau zu führen.
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Eine abschließende völkerrechtliche Bewertung kann es erst dann geben, wenn der Prozess auch tatsächlich abgeschlossen ist, was aktuell trotz faktischer Machtübernahme nicht geschehen ist und so schnell auch nicht geschehen wird. Bis dahin ändert sich am völkerrechtlichen Status Syriens erstmal nichts, einseitig so einfach sowieso nicht. Ohne jetzt auf jedes hier vorgebrachte Argument eingehen zu wollen zeigen die Beiträge hier im Strang abermals, dass solche völkerrechtlichen Fragen hier nur bedingt sinnvoll diskutiert werden können (weil Ratio allein für das Völkerrecht nicht reicht).