11.12.2024, 12:19
(11.12.2024, 09:34)Pogu schrieb: Dann wäre ein Bankräuber der legitime Repräsentant der von ihm überfallenen Bank.
Ein Bankräuber in der Bank ist (vorübergehend) Besitzer der Bank, aber nicht Eigentümer der Bank.
Verträge mit z.B. der Sowjetunion sind nach deren Zerfall nicht mehr gültig, da das Staatsgebilde nicht mehr existiert. Dass Russland als „Erbe“ der SU angesehen wurde, beruhte auf Goodwill der UN.
Verträge mit Assad als Staatsführer wurden nicht mit Assad gemacht, sondern mit dem syrischen Staat. Er war nur der Vertreter. Der Staat existiert ja weiter, eben mit einem neuen vorläufigem Vertreter ad interim bis zu den angekündigten Wahlen. Es könnten in einem nicht mehr existierenden Staat auch keine Wahlen abgehalten werden. Entsprechend müssten auch die Verträge weiter gültig sein, solange sie nicht einseitig aufgekündigt oder gebrochen werden.