Israel vs. Syrien
(10.12.2024, 23:28)Quintus Fabius schrieb: Das ist eine Auffassung, die keineswegs so eindeutig ist wie du es hier darstellst. Dieser Graubereich wird teilweise sehr kontrovers diskutiert.
Man kann alles kontrovers diskutieren. Entscheidend ist aber die Rechtsauffassung der handelnden Völkerrechtssubjekte, nicht die irgendwelcher Rechtsgelehrten, die in das Völkerrecht gerne Agenden hineinlesen wollen die sich daraus garnicht ergeben.

Quintus Fabius schrieb:Ich schrieb ja ausdrücklich, dass der syrische Staat mit welchem man de jure im Krieg war nicht mehr existiert. Und auch du räumst dies ein und du selbst wie Israel begründen ja den Ausstieg aus der Übereinkunft gerade eben damit, dass der syrische Staat mit welchem man diese hatte nicht mehr existiert.

Erben völlig neue Staaten völkerrechtlich automatisch den De Jure Kriegszustand den ihr Vorgängerstaat vor Jahrzehnten mal hatte und sind damit dem Verbrechen der Aggression beliebig ausgeliefert?! Keineswegs ist das Völkerrecht so gedacht, denn damit wird bereits die Intention der Idee des Verbrechens der Aggression völlig konterkariert.
Das Völkerrecht ist auch nicht so gedacht, dass Al Quaida nahe Terroristen einen Diktator stürzen. So wie ich die israelische Position verstehe (wenn man ihnen überhaupt eine tiefergehende rechtliche Würdigung unterstellt, was ich nicht zwingend tun würde), argumentieren sie nicht, dass der Staat Syrien nicht mehr existiert, sondern dass durch den Fall des Assad-Regimes eine so grundlegend andere Situation eingetreten ist, dass sie das Abkommen kündigen. Ich hätte da Regime statt Staat schreiben sollen.

Realpolitisch heißt dass, das sie einen Deal mit dem Assad-Clan bezüglich der Entflechtung zwischen syrischen und israelischen Bodenstreitkräften hatten. Jetzt gibt es keinen Assad-Clan und keine regulären syrischen Streitkräfte mehr, die Partner des Abkommens sind weggefallen, die Umstände haben sich entscheidend geändert.

Kriege enden durch diplomatische Übereinkünfte, nicht durch Regimewechsel. Im vorliegenden Fall obliegt es beiden Konfliktparteien diesbezüglich diplomatische Initiativen zu starten. Geschieht dies nicht oder werden die Initiativen ausgeschlagen existiert der Kriegszustand weiter fort.

Quintus Fabius schrieb:Und was für eine geniale Logik: da Israel seit 20 Jahren völkerrechtswidrig Verbrechen der Aggression gegen Syrien begeht, darf Israel dies nach belieben auch weiterhin tun.
Die Logik ist schlicht, dass ein Kriegszustand seit 1948 existiert und Israel sich vorbehält gegen Aktivitäten auf syrischen Staatsgebiet vorzugehen wenn seine Sicherheitsinteressen berührt sind.
Assad hatte sich das mit seiner Allianz mit dem Iran unter seiner Unterstützung der Hezbollah und diverser palästinensischer Terrororganisationen selbst zuzuschreiben.

Quintus Fabius schrieb:Gegenfrage: wieviele Angriffe der syrischen Regierungstruppen auf Israel gab es in diesen letzten 20 Jahren ?
Ach ja ich vergass: im Jahr 2017 hat Syrien es gewagt mit Boden-Luft Raketen auf israelische Flugzeuge zu schießen die auf dem Weg nach Palmyra waren, was von den Israelis als Aggression gegen Israel bezeichnet wurde.....
Und sicher wirst du da noch ein paar mehr kennen die mir nicht bekannt sind.

Es gab regelmäßig syrisches Flugabwehrfeuer gegen israelische Jets. Prominent wurde 2018 auch eine F-16I über israelischen Territorium abgeschossen.
Während des syrischen Bürgerkrieges kam es auch zu direkten Auseinandersetzungen zwischen regulären syrischen Streitkräften und der IDF auf dem Golan.

Quintus Fabius schrieb:Zweifelsohne: ein Nachbarland mit welchem man 1973 Krieg geführt hat, darf man auch 51 (!) Jahre später nach belieben angreifen und kurz und klein schlagen, und dies auch dann, wenn es den Staat der da vor 51 Jahren angegriffen hat gar nicht mehr gibt.
Die Angriffe erfolgten spezifisch weil das Assad-Regime stürzte und die reale Gefahr besteht, dass sich Al Quaida nahe Terroristen sind der Assets der syrischen Streitkräfte bemächtigen.
Insofern hat das Vorgehen jetzt streng genommen wenig mit dem vorangegangenen israelisch-syrischen Konflikt im Kontext der Auseinandersetzungen mit dem Iran zu tun. Die Angriffe hätten auch stattgefunden wenn es mit Assad einen weitergehenden Friedensvertrag ohne wenigstens Kalten Frieden gegeben hätte.

Die letzten großen Kampfhandlungen zwischen Israel und Syrien gab es übrigens 1982 im Rahmen des Libanonkrieges, lange nach dem Abkommen von 1974.

Quintus Fabius schrieb:Und noch ein kleiner Punkt: die Islamisten der HTS sagen selbst, dass sie die Rechte- und Pflichten des Assad-Regimes nicht übernehmen werden, und betonen die Diskontinuität zum vorherigen Regime. Und noch darüber hinaus sind sie international nicht als Regierung Syriens anerkannt (noch nicht). Allein schon aus dieser Nicht-Anerkennung besteht eine eindeutige Diskontinuität. Und auch nach einer Anerkennung will die HTS die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Assad Regimes nicht übernehmen. Diskontinuität aber bedeutet, dass das neue Syrien sich de jure nicht mehr im Kriegszustand mit Israel befand als das Assad-Regime endete.

Da die Israelis aber umgehend massiv das neue Syrien angegriffen haben, so haben sie einen neuen anderen Staat militärisch angegriffen und damit ein Verbrechen der Aggression begangen. Und dies obwohl Netanyahu maximalst heuchlerisch noch von der Zielsetzung einer friedlichen, guten und stabilen Nachbarschaft gefaselt hat.

Es gibt aber keinen neuen Staat. Es gibt entweder Syrien das von Al Quaida nahen Terroristen übernommen wurde oder diese Al Quaida nahen Terroristen haben Syrien zerstört und dort existiert gar kein Staat mehr.
Faktisch ist es jedoch so, dass ebene keine Debellation stattgefunden hat, die Rebellen haben schlicht den syrischen Machtapparat übernommen haben und Syrien besteht weiter fort.
Und damit auch alle Rechtszustände die das alte Syrien betreffen.

Quintus Fabius schrieb:Nun könnte noch beschließend das Gegenargument kommen, dass Syrien ja hier und jetzt gar kein Staat ist, sondern zersplittert und auch die HTS ja nur einen Teil kontrolliert usw usf. Aber sollte dies der völkerrechtliche Zustand sein (!) dann gilt erst recht nach dem Völkerrecht, dass dann eine Diskontinuität gegeben ist. Ein in mehrere Gruppen / Gebiete zerfallener Staat hat keine Kontinuität zu seinem Vorgänger-Staat per definitionem und auch dann wäre damit der Krieg in diesem Moment zu Ende gewesen, weil das Rechtssubjekt welches in diesem Kriegszustand war aufgehört hat zu existieren.
Ist ja nicht der Fall, aber wenn Syrien zerfällt ist die HTS Truppe genausowenig Völkerrechtssubjekt wie es etwa der islamische Staat gewesen ist oder irgendwelche Rebellen in Libyen oder die Houthis. Sie können überhaupt nur den Status eines Völkerrechtssubjekts erhalten, wenn sie die Rechtsnachfolge des Assad-Regime antreten. Was ja effektiv geschieht.

Quintus Fabius schrieb:Wie man es also dreht und wendet, hat das neue Syrien hier und heute keine Rechtsnachfolge zum Assad-Regime und damit war der Krieg gegen Israel beendet, bis er von Israel völkerrechtswidrig neu begonnen worden ist. Nun mit Israel als Aggressor.
Syrien hat ein neues Regime. Für das neue Regime gelten alle Rechtszustände die Syrien als Staat betreffen weiter fort.
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