10.12.2024, 21:13
(10.12.2024, 20:54)lime schrieb: Soweit mir bekannt befinden sich beide Staaten schon seit Jahrzehnten im Krieg, insofern dürfte es juristisch gesehen aktuell kein völkerrechtswidriger Angriffskrieg sein.
Es gibt nur ein Waffenstillstandsabkommen.
(10.12.2024, 20:28)Quintus Fabius schrieb: Schlussendlich ist das ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg Israels gegen Syrien.
Ist es nicht, es ist maximal der Bruch eines Waffenstillstandsabkommens. Dieses wurde aber schon im Jom-Kippur-Krieg von Syrien gebrochen. Man kann sich sicher darüber streiten was der israelische Präventivschlag 1967, der zum 6-Tage-Krieg führte, war. Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass Israel handfeste Gründe für den Angriff hatte bzw. es eigentlich schon 1965 begann mit Angriffen auf die Bauprojekte mit denen die Araber den Israelis das Wasser abdrehen wollten.
Finde es echt übertrieben immer gleich von Bruch des Völkerrechts zu reden. Um deutlicher zu werden, wenn man so etwas behauptet ohne eine ordentliche Begründung abzuliefern begibt man sich in einen Bereich der an Hetze erinnert und zumindest wir, in der BRD und im Westen, sollten versuchen möglichst objektiv zu sein.
Es gibt nun einmal ein Recht auf Selbstverteidigung das auch Präventivschläge zulässt. Ob das heute der Fall ist, darüber kann man sich natürlich streiten, allerdings ändert ein Regierungswechsel in Syrien nichts an dem Verhältnis zwischen Israel und Syrien was Kriege und Waffenstillstand angeht.