10.12.2024, 18:53
Ergänzend:
Solche Fahrzeuge stehen nicht im Widerspruch zu UGV / UGCV, ganz im Gegenteil. Der besondere Wert von UGV aber liegt darin, wenn man sie bewaffnet zum Kampf einsetzen kann. Deshalb sollte man unbemannte Fahrzeuge zunächst einmal vor allem für den Kampf auslegen.
Hier ging es aber eben nicht um Waffenträger, sondern um Transportfahrzeuge für die Infanterie, entweder zum Transport von zusätzlicher Last welche nicht getragen werden kann oder soll, oder um den Transport von Infanterie selbst.
Die Vorstellung von leichter Infanterie als einer Art Biker-Gang ist natürlich gewöhnungsbedürftig. Und noch gewöhnugsbedürftiger ist sicher, diese als wirklich leicht zu denken, also auf viele der heutigen Selbstverständlichkeiten intentional zu verzichten, beispielsweise auf VPAM9 Platten, Chest-Riggs usw usf
Solche Fahrzeuge stehen nicht im Widerspruch zu UGV / UGCV, ganz im Gegenteil. Der besondere Wert von UGV aber liegt darin, wenn man sie bewaffnet zum Kampf einsetzen kann. Deshalb sollte man unbemannte Fahrzeuge zunächst einmal vor allem für den Kampf auslegen.
Hier ging es aber eben nicht um Waffenträger, sondern um Transportfahrzeuge für die Infanterie, entweder zum Transport von zusätzlicher Last welche nicht getragen werden kann oder soll, oder um den Transport von Infanterie selbst.
Die Vorstellung von leichter Infanterie als einer Art Biker-Gang ist natürlich gewöhnungsbedürftig. Und noch gewöhnugsbedürftiger ist sicher, diese als wirklich leicht zu denken, also auf viele der heutigen Selbstverständlichkeiten intentional zu verzichten, beispielsweise auf VPAM9 Platten, Chest-Riggs usw usf