08.12.2024, 11:22
lime:
Du vergisst einmal mehr, dass fast alle Syrer die sich hierzulande von uns aushalten lassen keineswegs Asylanten sind und Asyl eben nicht die rechtliche Begründung für ihren Aufenthalt hier ist. Die haben mehrheitlich sogar nicht mal einen Asylantrag gestellt.
Die Aufenthaltserlaubnis ergibt sich für die absolute Mehrheit der Syrer aus ganz anderen Gründen und wurde nie mit politischer Verfolgung begründet, sondern mit dem Kriegszustand in Syrien.
Viele Syrer haben beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis nach§ 23 und heute auch insbesonderfe nach § 25 und zwar immer mit der rechtlichen Begründung dass ein Abschiebe- bzw. Ausreisehinderniss vorliege (Bürgerkrieg in Syrien) und dass es aufgrund der Umstände eine außergewöhnliche Härte wäre, wenn sie nach Syrien ausreisen würden.
Und wir leben in einem Land dass schon die Abschiebung in andere - nach Dublin III zuständige (!) EU Staaten untersagt hat, weil das eine außergewöhnliche Härte wäre. In EU Staaten !
Und dann kommen noch die vielen hinzu, welche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil bereits Verwandte von ihnen hier sind und diese eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Und dann muss man bedenken, dass die etliche Syrer nach 5 Jahren bereits eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben, und damit ohnehin dauerhaft hier bleiben dürfen - und damit dann auch deren Verwandte mit der Begründung dass sie ja eine Niederlassungserlaubnis haben.
Die Wahrheit ist dieses: mit dem Sieg der Islamisten wird die Zahl der Syrer welche nun nach Germoney kommen noch weiter zunehmen.
Du vergisst einmal mehr, dass fast alle Syrer die sich hierzulande von uns aushalten lassen keineswegs Asylanten sind und Asyl eben nicht die rechtliche Begründung für ihren Aufenthalt hier ist. Die haben mehrheitlich sogar nicht mal einen Asylantrag gestellt.
Die Aufenthaltserlaubnis ergibt sich für die absolute Mehrheit der Syrer aus ganz anderen Gründen und wurde nie mit politischer Verfolgung begründet, sondern mit dem Kriegszustand in Syrien.
Viele Syrer haben beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis nach§ 23 und heute auch insbesonderfe nach § 25 und zwar immer mit der rechtlichen Begründung dass ein Abschiebe- bzw. Ausreisehinderniss vorliege (Bürgerkrieg in Syrien) und dass es aufgrund der Umstände eine außergewöhnliche Härte wäre, wenn sie nach Syrien ausreisen würden.
Und wir leben in einem Land dass schon die Abschiebung in andere - nach Dublin III zuständige (!) EU Staaten untersagt hat, weil das eine außergewöhnliche Härte wäre. In EU Staaten !
Und dann kommen noch die vielen hinzu, welche eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil bereits Verwandte von ihnen hier sind und diese eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Und dann muss man bedenken, dass die etliche Syrer nach 5 Jahren bereits eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben, und damit ohnehin dauerhaft hier bleiben dürfen - und damit dann auch deren Verwandte mit der Begründung dass sie ja eine Niederlassungserlaubnis haben.
Die Wahrheit ist dieses: mit dem Sieg der Islamisten wird die Zahl der Syrer welche nun nach Germoney kommen noch weiter zunehmen.