23.11.2024, 23:24
(23.11.2024, 23:17)Quintus Fabius schrieb: Der wesentlichste Punkt wird hier meiner Ansicht nach von Schneemann etc. weiterhin ignoriert: nämlich dass die bloße Anklage noch kein Schuldspruch ist.Das Problem ist nicht die Anklage, sondern der Haftbefehl.
Die Beschuldigung dies getan zu haben, bedeutet nicht, dass dies getan wurde. Denn auch für Netanjahu gilt weiterhin - und auch vor diesem Gericht - die Unschuldsvermutung.