23.11.2024, 00:03
(22.11.2024, 23:30)Schneemann schrieb: @lime
Deine Verknüpfung ist unzulässig. Zwischen einem Staatsoberhaupt, das einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat aus neoimperialen Gründen beginnt, und einem Staatsoberhaupt, das nach einem verheerenden Terrorakt einen Verteidigungskrieg zur Zerschlagung von eben jenem terroristischen Gegner anordnet - ein Krieg, der nebenbei einen Bruchteil der Opfer des erstgenannten Sachverhaltes mit sich bringt -, liegen Welten. Aber genau an dieser Relativierung scheitert der IStGH...
Schneemann
Es geht gar nicht um die Begründung der Haftbefehle sondern dass diese überhaupt ausgestellt wurden. Diplomatische Tradition ist es dass jemand der sich auf diplomatischer Mission in einem fremden Staat befindet nicht von diesem Staat verhaftet und verurteilt werden kann. Er kann maximal zur unerwünschten Person erklärt und in seine Heimat ausgewiesen werden.
Im Übrigen haben auch andere Staaten schon völkerrechtswidrige Angriffskriege geführt und die Reaktion des Gerichtes war gleich null.
Zitat:Der Internationale Strafgerichtshof erlässt einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Netanjahu, Ungarns Regierungschef findet das falsch. Zum Trotz spricht er eine Einladung aus. Kommt Netanjahu dieser nach, will Budapest den Haftbefehl nicht vollstrecken.
https://www.n-tv.de/politik/Orban-laedt-...79760.html