22.11.2024, 22:07
(22.11.2024, 21:51)Schneemann schrieb: .... Da die große Mehrheit der Länder auf diesem Planeten lupenreine Demokratien nach finnischem Vorbild sind, ist das sicherlich sehr, sehr gewichtig...soll das heißen, dass nur "lupenreine Demokratien" berechtigt sind, Klagen vor dem internationalen Gerichtshof einzureichen?
Schneemann
Du enttäuscht mich:
Welchen Hintergrund ein Kläger hat, ist doch rechtsstaatlich gesehen völlig wurscht. Wichtig ist, dass das Gericht selbst - d.h. die Richter - absolut neutral und nur dem Gesetz verpflichtet handeln und urteilen.
Das ist das Prinzip "Rechtsstaat", das im internationalen Recht auch sogenannten "Schurkenstaaten" gewährt werden muss.
Auch ausgewiesene Mafiosi haben nicht nur ein Recht auf ein faires Verfahren und eine Verteidigung, sondern können selbst auch Klage einreichen.