24.10.2024, 12:56
(24.10.2024, 12:29)Nightwatch schrieb: Das funktioniert aber auch nicht, bzw. du müsstest auf die Intention im Moment abstellen. Eine Evakuierung aus einem Kampfgebiet wird nicht zur Vertreibung, nur weil nach Friedensschluss die Gebiete dem Kriegsgegner anheimfallen.

Zitat:Bezogen auf Gaza: Israel ist verpflichtet Evakuierungen zu ermöglichen und zuzulassen (die Hamas auch, aber wayne). Diese Verpflichtung geht soweit, dass die Bevölkerung dort durchaus mit Nachdruck aufgefordert werden muss, das Kampfgebiet zu verlassen und sich in ausgewiesene Schutzzonen zu begeben (von denen sich die Hamas dann fernzuhalten hat, aber wayne).
Eine Vertreibung wäre es in diesem Kontext nur, wenn man unmittelbare Gewalt androhen oder anwenden würde oder die Evakuierungen schon in der tatsächlichen Absicht stattfinden, Teile des Gazastreifens gänzlich von Palästinensern zu säubern. Das ist aber weder erkennbar noch nachweisbar. Auch dann übrigens nicht, wenn am Ende des Tages im Gazastreifen Sicherungsräume verbleiben in die man nicht wieder zurückkehren kann.
Die "Verpflichtung" des Evakuierenden oder Vertreibenden, die Du wohl aus dem internationalen öffentlichen Recht der Vereinten Nationen herleitest, ergibt sich so nicht unmittelbar. Die Konfliktparteien sind verpflichtet die Zivilbevölkerung zu schützen. Im Kriegsfall und im Friedensfalls erfolgt eine Evakuierung als Anordnung, der zwingend folge zu leisten ist und zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahr dienen soll. Sie hat eigentlich keinen anderen Zweck und kommt für die Zivilisten bindend von oben. Also im Kriegsfall entweder durch die Hamas oder durch die IDF. In Gaza aktuell wo Israel die Kontrolle ausübt, erfolgt eine Evakuierung auf Anweisung der israelischen Besatzung. So ergibt sich Deine hergeleitete Pflicht auf "Evakuierung", welches bei folgender Annektion sich dann auch zu einer Grundlage für die dauerhafte Vertreibung weiter ausbauen lassen kann. Dann kann man hinterfragen, ob die Evakuierung jemals dem Zwecks diente, die dort ansässige Bevölkerung zu schützen.