18.10.2024, 22:35
Wir kennen zwar die Einsatzregeln nicht aber der Antrag zur Verlängerung der Beteiligung an UNIFIL ist da in meinen Augen relativ klar und stellt wohl kein Hindernis da:
Ansonsten sehe ich aber auch keinen Grund warum man annehmen sollte, das die Korvette nicht kontrolliert und verhältnismäßig gehandel hat. Wenn man die Drohne mittels Radar und EO/IR aufgeklärt hat kann man die Lage vermutlich doch recht gut einschätzen und einen Punkt definieren ab dem eine Bedrohung für das Schiff eine Bekämpfung mit einem dafür angemessenen Wirkmittel notwendig macht. Augenscheinlich wurde am Ende der Punkt erreicht und die Bekämpfung erfolgreich durchgeführt.
Zitat:Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über dasDrucksache 20/11411 15.05.2024
Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Ge-
walt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch
die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer
Gewalt zum Schutz eigener und anderer UNIFIL-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das
Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt
Ansonsten sehe ich aber auch keinen Grund warum man annehmen sollte, das die Korvette nicht kontrolliert und verhältnismäßig gehandel hat. Wenn man die Drohne mittels Radar und EO/IR aufgeklärt hat kann man die Lage vermutlich doch recht gut einschätzen und einen Punkt definieren ab dem eine Bedrohung für das Schiff eine Bekämpfung mit einem dafür angemessenen Wirkmittel notwendig macht. Augenscheinlich wurde am Ende der Punkt erreicht und die Bekämpfung erfolgreich durchgeführt.