18.10.2024, 22:14
Ein Schiff unter deutscher Flagge anzugreifen, dazu hätten Hisbullah, Hamas oder Splittergruppen sehr wohl einen Anlass, scheint mir. Deutschlands Ansehen in der islamischen Welt ist aufgrund der Haltung der Bundesregierung seit dem 07.10.23 im freien Fall; die Behauptung, dass Israel mit deutscher Hilfe einen Völkermord begehe, findet im Nahen Osten viel Anklang.
Und wären hier wirklich die Einsatzregeln der UNIFIL ein Hindernis, von der Waffe Gebrauch zu machen? Aus deutscher Sicht wäre doch wohl jeder Befehl, auf Selbstverteidigung zu verzichten, ein Verstoß gegen die Grundrechte auf Leben und Menschenwürde und damit per se rechtswidrig.
In diesen Zeiten, wo Schiffe im Nahen Osten fast im Wochentakt von Angriffsdrohnen attackiert werden, würde ich als Jurist dem Kommandanten der Ludwigshafen zugestehen, dass er bei einer im Nahbereich aufgeklärten Drohne von einem gegenwärtigen Angriff ausgehen muss, solange er sie nicht einwandfrei als Aufklärungsdrohne identifiziert hat. Aber wäre das überhaupt möglich?
Und wären hier wirklich die Einsatzregeln der UNIFIL ein Hindernis, von der Waffe Gebrauch zu machen? Aus deutscher Sicht wäre doch wohl jeder Befehl, auf Selbstverteidigung zu verzichten, ein Verstoß gegen die Grundrechte auf Leben und Menschenwürde und damit per se rechtswidrig.
In diesen Zeiten, wo Schiffe im Nahen Osten fast im Wochentakt von Angriffsdrohnen attackiert werden, würde ich als Jurist dem Kommandanten der Ludwigshafen zugestehen, dass er bei einer im Nahbereich aufgeklärten Drohne von einem gegenwärtigen Angriff ausgehen muss, solange er sie nicht einwandfrei als Aufklärungsdrohne identifiziert hat. Aber wäre das überhaupt möglich?