(Sonstiges) Einführung einer deutschen Nationalgarde / Heimatschutzregiment
#39
(Gestern, 06:23)muck schrieb: Es ist ermüdend, mit Dir zu diskutieren. Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe? Ich sprach nicht davon, auch nur einen deutschen Soldaten tatsächlich einzusetzen, und schon gar nicht für eine Fußballmeisterschaft. Ich sprach von einer Änderung der Gesetzeslage, von der ich mir vor allem eine politische Wirkung erhoffe.
Leider kein Einzelfall teils falsche Behauptungen aufzustellen, (gewollter?) Fehlinterpretation von Beiträgen Anderer, ebenso wie Abwertung -auch fachlicher- Argumente von Anderen.


(Gestern, 06:23)muck schrieb: Und das ist übrigens des Pudels Kern. Denn es gibt einen Bereich, wo innere und äußere Sicherheit sich überschneiden und formell die Polizei zuständig ist, diese aber nur bedingt zur Übernahme der Aufgabe fähig ist. Die meisten Länder der Welt tragen diesem Problem Rechnung, indem sie entweder den Grenzbereich ihren Streitkräften übertragen, oder aber eine Gendarmerie aufstellen, d.h. eine paramilitärische Polizei.

Das bringst du es auf den Punkt. Andere Länder haben das Problem nicht bzw. haben eine Gendarmerie.

Die Siegermächte haben ja schon 1950 eingesehen, dass das Fehlen von Polizeiverbänden sich negativ auf die Innere Sicherheit auswirkt. Als Lösung wurden die Bereitschaftspolizeien der Länder und der BGS aufgestellt. Die Polizeigesetze wurden durch Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Länder weitesgehend angeglichen bzw. auf Bundesebene harmonisiert.

In meinen Augen wäre es unter Berücksichtigung der gültigen Rechtslage eigentlich nur sinnvoll die Bereitschaftspolizeiverbände von Bund und Länder massiv aufzustocken. GGf. wäre sogar die Einführung des Kombattanten-Status sinnvoll.
Meine Gedanken hierzu werde ich jedoch im BGS- Thema näher erläutern.


(Gestern, 06:23)muck schrieb: Interessante Einstellung. Ich würde gerne sehen, wie Du irgendeinem Großmütterchen in Hinterpommern erklärst, dass sie die nächste Woche keine Lebensmittel mehr einkaufen kann, weil die Supermärkte in ihrem ganzen Landkreis nicht mehr beliefert werden.

Natürlich ist das streng genommen keine Aufgabe für eine Armee; in Deutschland würde man hier auf die BOS zurückgreifen, THW für den Transport, Rotes Kreuz und ggf. Bergwacht für die Verteilung von Lebensmitteln. Aber eine solche Maßnahme implizit als undemokratisch zu bezeichnen, ist doch absurd.

Ein durchaus wichtiger Punkt den du ansprichst. Die Grundversorgung bzw. Grundleistungen für die Bevölkerung sowohl im Alltag als auch in Krisenzeiten.
Da gehört die Versorgung mit Lebensmitteln ebenso dazu wie die Gesundheitsversorgung ( Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser), Post, Banken und Behörden. Die Sicherstellung dieser elementaren Dinge kann nur begrenzt durch technische Innovationen (Paketboxen, Cash-Pools, etc.) abgefedert werden.

Das jetzige „Vor-Ort“- Situation ist vor allem ökonomischen Gründe geschuldet, weniger dem Gedanken der allgemeinen Sicherstellung von Leistungen. Das alles gehört im Grunde auch zur kritischen Infrastruktur bzw. ist der Resillienz dienlich.

Um bei der Sicherheit zu bleiben: Wenn ich mir z.B. anschaue wie weit die 24/7 Polizeidienststellen in M-V auseinanderliegen, habe ich so meine Zweifel, dass die Sicherheit auch im ländlichen Bereich durchgehend sichergestellt werden kann.

Aber auch in Ballungsraum und Großstädten sieht es doch im Prinzip nicht anders aus: In Spitzenzeiten wie am Wochenenden werden Einsätze zur Ruhestörung und Vandalismus – anscheinend auslastungsbedingt - garnicht bzw. nur stark zeitverzögert gefahren.

So wurden in meiner Region (NRW) weiterhin zahlreiche Polizeidienststellen geschlossen oder auf Tagesdienst bzw. wöchentliche Sprechstunden reduziert. Im Ballungsraum fällt dies aufgrund der regelmäßigen Streifenfahrten weniger ins Gewicht. In ländlichen Kreisen schaut dass jedoch ganz anders aus.

Und das zu Zeiten wo Kriminelle, sowohl als Einzeltäter als auch in organisierter Form, in höchstem Maße mobil agieren und kommunikativ bestens vernetzt sind.
Der Polizist vor Ort kann nicht durch Videoüberwachung oder KI ersetzt werden.

Hier kann eigentlich nur noch eine quantitativ ausgebaute Bereitschaftspolizei zu einer Entlastung bzw. Sicherstellung der Wachstärken beitragen.


(Gestern, 06:23)muck schrieb: Meine Frage im Zusammenhang mit diesen Beispielen war nicht, was der Bundeswehr erlaubt sein sollte und was nicht. Meine Frage war, warum der Bundeswehr nicht erlaubt sein sollte, was den Armeen anderer Staaten erlaubt ist.

Aus meiner Sicht der Dinge sind die derzeitigen Rechtsgrundlagen für einen unterstützenden Einsatz eigentlich ausreichend. Vielmehr ist das Zögern bzw. Hemmnisse bei den Entscheidern entgegen einen sichtbaren Einsatz deutlich ausgeprägt.

Man darf auch nicht ausser Acht lassen, dass die Zeiten großer BW-Kapazitäten vorbei sind.

Als ganz stupides Beispiel führe ich mal die Waldbrandbekämpfung per Luft an.
So war bei einem Waldbrand in Brandenburg 2022 ein BW-Hubschrauber aus Holzdorf stundenlang im Einsatz. Wie effektiv könnte ein Waldbrandbrand bekämpft, eingedämpft und gelöscht werden wenn sich innerhalb weniger Stunden ein ganzes Geschwader aus dem Bundesgebiet zum Löscheinsatz einfindet?
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