14.10.2024, 18:53
(14.10.2024, 05:26)alphall31 schrieb: Ich hatte diesen link jetzt gefunden der bestätigt das der Arbeitsausfall nicht von der Bundeswehr bezahlt wird .
https://www.mmv-recht.de/de/einziehen-vo...erhaeltnis
Wenn die Landratsämter jetzt plötzlich jeden Monat für 50 Reservisten die jeweils zwei Wochen üben den Arbeitsausfall finanzieren müssen wird von dieser Seite ziehmlich schnell der Anker geworfen werden.
Das stimmt nicht und steht da so auch nicht drin. Das macht das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Dort gibt es eine eigene Abteilung für Unterhaltssicherung und die machen nichts anderes...
(13.10.2024, 23:42)alphall31 schrieb: Das veröffentlichen von Übungen wird schon nicht passieren da diese Verschlusssachen sind wie jeder dienstplan und Zivilisten nicht die Freigabe haben solche Sachen einzusehen . Reservisten sind Zivilisten , sollte man nicht vergessen.
du vergisst hier aber, dass auch Reservisten eine Sicherheitsüberprüfung haben, sofern sie beordert sich. In besonderen Fällen auch unbeorderte....