14.10.2024, 05:16
Bewältigung besonderer Gefahrenlagen Ist doch eine der hauptaufgaben der Bundespolizei , für was noch eine Behörde schaffen, vor allem stehen dem ganzen ja immer noch die gleichen dysfunktionalen Strukturen vor die für den Zustand von Polizeien Bundeswehr und Nachrichtendiensten zuständig sind ?
Abgesehen davon wäre nicht eine Truppe wie die Grenztruppen der ddr welche eine eigenständige militärische Formation waren die nur dem Ministerium für Verteidigung angehängt waren .
Hier hat man polizeiliche Aufgaben de facto einer militärischen Aufgabenstellung zugeordnet. Militärische Aufgaben waren ja auch dem BGS verboten laut GG nachdem die Notstandsgesetze eingeführt wurden.
Das man dem 2+4 Vertrag da in die Quere kommt sehe ich weniger da dieser im v Fall eh entfällt und jetzt haben wir Luft in Höhe von 90000 Mann, so hoch ist weder der Bedarf noch das man annähernd so viel Personal finden würde.
Abgesehen davon wäre nicht eine Truppe wie die Grenztruppen der ddr welche eine eigenständige militärische Formation waren die nur dem Ministerium für Verteidigung angehängt waren .
Hier hat man polizeiliche Aufgaben de facto einer militärischen Aufgabenstellung zugeordnet. Militärische Aufgaben waren ja auch dem BGS verboten laut GG nachdem die Notstandsgesetze eingeführt wurden.
Das man dem 2+4 Vertrag da in die Quere kommt sehe ich weniger da dieser im v Fall eh entfällt und jetzt haben wir Luft in Höhe von 90000 Mann, so hoch ist weder der Bedarf noch das man annähernd so viel Personal finden würde.