BGS - Defensive Verteidigung
#42
(13.10.2024, 09:57)Quintus Fabius schrieb: Aufstellung eines BGS als (verdeckte) Wiederaufrüstung. Vor allem weil damit die Aufrüstung gegenüber der eigenen Bevölkerung verdeckt bleibt
Ich denke nicht, dass man die Wiederaufrüstung vor der Bevölkerung verdeckt durchführen muss oder sollte. Aber es muss eine Form der Wiederaufrüstung sein, die sich auch anders begründen lässt, die der Bevölkerung einen weiteren Mehrwert suggeriert als "nur" den militärischen. Denn den können viele nicht nachvollziehen und werden von ihm abgeschreckt. Sie muss also mit innerer Sicherheit, Zivilverteidigung- und schutz begründet werden. Und das wäre mMn auch gar nicht vorgeschoben, ...
Zitat:... da die Landesverteidigung sich in der heutigen Zeit immer weitgehender auch nach innen wird richten müssen (Moderner Krieg)
Landesverteidigung wird mit einer extrem hohen Wahrscheinlichkeit keine klassisch-militärische sein. Ein Bodenangriff über die Außengrenzen Deutschlands ins Landesinnere hinein ist nahezu ausgeschlossen, bzw. wäre allenfalls nach einer bereits mehr oder weniger verlorenen Bündnisverteidigung denkbar und dementsprechend auch nicht mehr durch ein deutsches Territorialheer aufzuhalten.
Landesverteidigung wird sich also aller Voraussicht nach ausschließlich nach innen richten müssen, auch wenn die Bedrohungen von außen initiiert werden.
Zitat:muss eine solche Truppe auch bedingt polizeiliche Befugnisse haben oder solche unmittelbar abrufen können (durch Eingliederung der Bundespolizei in diesen Verband) bzw. eine engere Verbindung zu den Polizeien.
Ich halte da die durchs Grundgesetz bereits vorgesehene Regelung für ausreichend, dass die Polizeien Kräfte des BGS zur Unterstützung anfordern können. Das kann man natürlich weiter ausdefinieren, aber das Prinzip würde ich beibehalten wollen, dass die BGS-Kräfte ihre polizeilichen Befugnisse situativ von der Polizei übertragen bekommen, alleine schon um Kompetenzgerangel und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Zitat:und man damit sogar falls erforderlich den 2+4 Vertrag umgehen kann.
Dass wir solche Dimensionen erreichen und dieser Vertrag zugleich weiterhin Gültigkeit behält, halte ich für unrealistisch, das sollte also kein Kriterium sein.
Zitat:Verbunden mit einem anderen Wehrkonzept, also einer gänzlich anderen Konzeption der Verteidigung - welche ausschließlich der Landesverteidigung dient
Und da muss man mMn tatsächlich mal überlegen, ob die von dir angedachte, militärische -wenn auch unkonventionelle- Konzeption die richtige ist, oder ob es dabei nicht eher um die Entwicklung einer neuen Konzeption gehen muss, die sich ganz besonders auf Aspekte der modernen, hybriden Kriegsführung konzentriert. Also tatsächlich sehr viel näher an Polizeitaktiken angelehnt, nur in einem größeren Umfang gedacht und auf einer höheren Eskalationsstufe.
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