28.09.2024, 12:30
(28.09.2024, 12:15)DorJur schrieb: Ein Ausstieg aus dem Vertrag würde sicherlich Kompensationszahlungen nach sich ziehen.Ein Rahmenvertrag hat eigentlich immer eine Mindestbestellmenge. Üblicherweise Im Sinne von solange man diese während der Gesamtlaufzeit (!) bestellt braucht man nicht den Vertrag rück abzuwickeln.