21.09.2024, 11:17
(20.09.2024, 21:41)Nightwatch schrieb: ....jetzt muss ich mich doch zu Wort melden:
Ja ist es, schlicht weil staatliche Selbstverteidigung gegenüber nicht durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gedeckelt wird. Der Verteidiger hat das Recht gegen den Angreifer solange vorzugehen bis die Bedrohung durch den Angreifer beseitigt ist. Die Verteidigungsmaßnahmen an sich müssen freilich dem Kriegsvölkerrecht entsprechend, mithin muss hinsichtlich Kollateralschäden auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt sein, das Recht auf Selbstverteidigung erlischt aber nicht plötzlich nur weil man eine Feuerdominanz gegenüber dem Feind erreichen konnte und ihn nach Strich und Faden vermöbelt.
.....
Man muss es auch nicht komplizierter machen als es ist. Dei Hezbollah hat Pager bestellt. Die Lieferung ging an die Hezbollah. Entsprechend wird es auch die Hezbollah getroffen haben und nicht die Freiwillige Feuerwehr Beirut Süd.
Hätte es größere Verluste unter der Zivilbevölkerung gegeben wäre es zudem schon längst propagandistisch ausgeschlachtet worden.
Ich kann diese wohlfeile Krittelei nicht nachvollziehen. Da führt man eine außerordentlich präzise und hochwirksame Operation durch und dann ist es auch wieder nicht recht, weil wahlweise es doch irgendwie perfider war als ordinäre Luftangriffe, ...
die zeitgleiche Explosion von hunderten oder noch mehr dieser "Pager" nahm keinerlei Rücksicht auf die Zivilbevölkerung, auf Frauen und Kinder am Markt, an einer Bushaltestelle oder in einer Kindergartengruppe.
Das ist nach den Regeln des von Dir zitierten Kriegsvölkerrechts ein Kriegsverbrechen.
Und das muss jetzt nicht mit dem Recht auf "Selbstverteidigung" geschönt werden, denn dieses Recht beanspruchen auch die hier angesprochenen Gruppen der Palästinenser seit der Besetzung von 1967 mit täglichen Schikanen, völkerrechtswidrigen Siedlungen und und und.
Schlicht und ergreifend:
dieses Vorgehen ist Sache für eine Anklage und eine gerichtliche Klärung, nicht aber für die Glorifizierung einer Geheimdienstaktion.
Und wenn es jetzt zur Rechtfertigung aus Israel heißt: "Hisbollah soll Angriff wie Hamas geplant haben" - dann ist das
1. eine unbewiesene Behauptung und
2. auch wenn es stimmt eine Reaktion auf die vorhergehenden Aktionen des israelischen Staates, die auch als Terror verstanden werden können.