15.09.2024, 15:18
Und es dürfte ja an und für sich auch nichts gegen sinnvolle Gesetzgebung im Waffenrecht sprechen. Nachweis der Sachkunde / im sicheren Umgang vor dem Kauf einer Waffe auf "WBK".
Zumal der Amerikaner an sich ja selbst seinen Führerschein alle X Jahre neu beantragen muss. Da kann von einem Besitzer einer "WBK" ja durchaus ebenso alle X Jahre ein 3h Kurs mit Prüfung verlangt werden. (Solang es nicht so ausartet wie bei uns^^)
M.E. ist es durchaus zulässig, etwas leisten zu müssen, um potentiell gefährliche Gegenstände Nutzen zu dürfen.
Zumal dies meiner Meinung nach nicht gegen das Recht auf Waffenbesitz verstoßen würde, da dieses ja nicht abgesprochen, sondern nur eingegrenzt würde. Ich darf unter Auflagen... Wie eben beim Autofahren/Fliegen auch.
Zumal der Amerikaner an sich ja selbst seinen Führerschein alle X Jahre neu beantragen muss. Da kann von einem Besitzer einer "WBK" ja durchaus ebenso alle X Jahre ein 3h Kurs mit Prüfung verlangt werden. (Solang es nicht so ausartet wie bei uns^^)
M.E. ist es durchaus zulässig, etwas leisten zu müssen, um potentiell gefährliche Gegenstände Nutzen zu dürfen.
Zumal dies meiner Meinung nach nicht gegen das Recht auf Waffenbesitz verstoßen würde, da dieses ja nicht abgesprochen, sondern nur eingegrenzt würde. Ich darf unter Auflagen... Wie eben beim Autofahren/Fliegen auch.