13.09.2024, 20:37
(13.09.2024, 17:16)Hinnerk2005 schrieb: Warum braucht es da ein spezielles Abkommen zum Thema "Aufenthaltsrecht" (von Partnern und Kindern), Steuerrecht, Kontoeröffnung etc.?
Aufenthaltsrecht:
- die Freizügigkeit in der EU ist für EU-Bürger auf 3 Monate beschränkt. Längerer Aufenthalt ist in den ersten 5 Jahren des Aufenthalts nur möglich, wenn man im Land arbeitet, Arbeit sucht, oder über ausreichende Finanzmittel (ggf. auf Sperrkonto!) und Krankenversicherungsschutz verfügt.
- nicht alle Partner von Soldaten sind zwangsläufig EU-Bürger, und haben daher auch ggf. lediglich ein Aufenthaltsrecht für Deutschland.
Steuerrecht:
- sollten Partner/Kinder arbeiten, ist die steuerrechtliche Zuständigkeit zu definieren, insbesondere bei solchen deutschen Späßchen wie gemeinsamer Veranlagung.
- bestimmte Steuern fallen für Soldaten im Auslandseinsatz nicht an, bspw. Kirchensteuer, aber nur wenn kein Wohnsitz in Deutschland besteht. Ist zu klären.
Kontoeröffnung:
- es besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf ein Basiskonto. D.h. Gebührenbehaftet, kein Dispo etc.
- Banken haben durchaus das Recht für eine Kontoeröffnung eine Begründung zu fordern.
- Wohnsitz muss im Regelfall nachgewiesen oder erklärt werden.
usw.