01.09.2024, 22:36
(01.09.2024, 20:03)Force_B schrieb: Dafür gibt es einfach nur rechtliche Gründe. Leider kennt die ukrainische Verfassung und die Wehrgesetzgebung das Recht auf Wehr-/Kriegsdienstverweigerung nur für zwei oder drei kleinere Religionsgemeinschaften aber nicht ganz allgemein wie es als allgemeines Menschenrecht nach UN-Statuten anerkannt ist. Da müssen die sich noch ein wenig entwickeln.Man kann seit 2022 den Wehrdienst nicht mehr verweigern, das ist richtig, aber man kann durchaus den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern. Dann wird man innerhalb der Streitkräfte für andere Aufgaben eingesetzt, z.B. als Sanitäter. Aber warum erwähnst Du das hier, wieso sollte das für die Frage eine Rolle spielen, warum Deutschland keine Freiwilligenverbände aufstellt?
(01.09.2024, 20:03)Force_B schrieb: Hier nun einen Freiwilligenverband durch Aufruf der Bundesregierung zu schaffen und auszubilden scheitert ebenfalls aus rechtlichen Gründen. Die Ausbildung von ukrainischen Soldaten die hierzu nach Deutschland gesandt werden ist allerdings rechtlich kein Problem und findet ja nun auch schon seit geraumer Zeit statt.Auch dies verstehe ich nicht. "Durch Aufruf der Bundesregierung"? Warum sollte man diese Konstellation wählen? Der Aufruf erginge durch die ukrainische Regierung, wie man es schon in Polen gehandhabt hat; die deutsche Seite würde die Ausbildung nur im Sinne der Amtshilfe besorgen.
Rechtlich sollte das kein Problem darstellen.
Politisch ist das natürlich eine ganz andere Geschichte, zumal nach dem heutigen Tag. AfD und BSW polemisieren bereits gegen die Ausbildung regulärer ukrainischer Soldaten; wenn Deutschland noch unter hier lebenden Ukrainern für die ukrainische Regierung die Aufstellung von Freiwilligenverbänden besorgen würde, wäre der politische Gegenwind ungleich stärker.