BGS - Defensive Verteidigung
#31
(21.08.2024, 01:46)alphall31 schrieb: Ich glaube in folgendem Schriftstück des wissenschaftlichen Dienstes stand dazu was
Grenzen der Bewaffnung der Polizei

https://www.bundestag.de/resource/blob/4...f-data.pdf

Nein. Der wissenschaftliche Dienst befasst sich in dem Schriftstück ausschließlich mit der momentan existierenden Polizei in Deutschland die eben keinen Kombattantenstatus mehr hat und somit auch keine spezielle Funktion im V-Fall.

Die Betrachtung kann sich daher naturgemäß nur auf einen polizeilichen Schusswaffeneinsatz gegen einen Rechtsbrecher im Frieden erstrecken.

Im Kalten Krieg und mit Kombattantenstatus fanden sich in den Polizeigesetzen (UZwG xy) und den Waffenkammern aber auch Gewehrgranaten, Granatwerfer, Panzerabwehrrohre, 2cm Maschinenkanonen und sogar 76mm-Kanonen.

Und so ein UZwG ist schnell geändert, wenn denn der politische Wille dazu existieren würde.

(19.08.2024, 22:58)Broensen schrieb: Wir haben darüber ja schonmal in der Wehrpflicht-Debatte diskutiert. Kerngedanke hinter der Verwendung des Begriffs "BGS" ist, dass dieser bereits im Grundgesetz verankert ist und die Aufstellung einer Wehrpflichtigen-Organisation zwischen Polizei und Militär politisch/rechtlich deutlich vereinfachen könnte. Mit der heutigen Bundespolizei hätte das nichts mehr zu tun.


Den Begriff "Polizei" müssen wir in dem Zusammenhang mit Vorsicht verwenden. Polizeiliche Befugnisse und das Gebot zur Trennung dieser von militärischen Organisationen ist in Deutschland ein wichtiger Aspekt.
...


Nein, die Bundespolizei ist der einzige Rechtsnachfolger des BGS und wird das so auch bleiben. Im Bundespolizeigesetzt wird dieser nicht nur der Grenzschutz als Aufgabe zugewiesen (§2), sondern auch die Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall (§7, zukünftig §8).
Siehe auch Bundesgesetzblatt BGBl. I S. 2978, 2979. Hier wird das Bundespolizeigesetz veröffentlich und dazu auch ein Artikel 2 mit 13 Paragraphen in denen auf alle Gesetze, in denen der BGS erwähnt wird, hingewiesen wird und dass damit jetzt die Bundespolizei gemeint ist.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...5207231214

Und noch einmal nein. Aus einem, von mir ganz und gar nicht nachvollziehbaren Grund, ist nach 1945 nur in einem Punkte eine deutliche Trennung zwischen Polizei und Militär erfolgt, es gab keine Polizei mehr die dem Verteidigungsministerium in der Personalführung unterstellt war, bzw. keine Polizeiorganisation deren Personal im Soldatenstand war, also das was man zuvor als Gendarmerie kannte. So sind ja die Feldjäger in einem merkwürdigen Zwitterstatus, aber das ist ein eigenes Thema.

Wenn wir jetzt auf den BGS zurückkommen, so möchte ich eine kurze Passage von der Seite Beim alten BGS zitieren:

Zitat:Die Gründung des BGS geht zurück auf Forderungen der alliierten Vereinigten Stabschefs vom 2. Mai und 17. Mai 1950 nach einer Wiederbewaffnung Westdeutschlands:

„Die Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist“ und „Die Vereinigten Stabschefs sind ... übereingekommen, dem Rat der Außenminister zu empfehlen, dass Westdeutschland gestattet werden soll, 5.000 Mann Bundespolizei zu haben, die „Staatsschutz“ (Republican Guard) genannt werden soll. Die Vereinigten Staatschefs fordern nachdrücklich, dass die Außenminister dieser Empfehlung nachkommen, da eine solche Truppe sehr wohl der erste Schritt zu einer späteren Wiederbewaffnung Deutschlands sein könne.“
https://www.beim-alten-bgs.de/index.html
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