BGS - Defensive Verteidigung
#27
Mahlzeit!

Ich bin bei einer Recherche in anderer Sache gerade auf dieses Forum und speziell diesen Thread hier gestoßen und melde mich als ehemaliger Polizeibeamter mit Kombatantenstatus zu Wort.

Ich werde mich mal schrittweise durcharbeiten und bitte um Nachsicht wenn ich mich eventuell schwertue, dieses Forum hat wieder einige Eigenheiten die mir noch fremd sind.

Zitat:Broensen schrieb:
Die Bereitschaftspolizeikräfte übernehmen eine wichtige Aufgabe in der Ausbildung junger Polizisten. Das können sie aber nicht, wenn sie eine paramilitärische Ausrichtung erhalten sollen.
...
Zudem wären die Bereitschaftspolizeien im V-Fall bereits voll ausgelastet mit der dann erhöhten Gefährdungslage im Inneren, Stichworte hybride Kriegsführung und 3. Kolonne, so dass sie gar nicht zum Kampfeinsatz herangezogen werden könnten.

Die paramilitärische Ausbildung war bis 1990 ein mehr oder weniger ausgeprägter Bestandteil in der Polizeiausbildung des BGS und aller Länderpolizeien, wobei nur BGS und die Berliner Polizei auch tatsächlich Kombatanten waren.
Ich selbst habe diese Ausbildung mit Diensteintritt im mittleren Dienst der Schutzpolizei 1980 genossen und war bis 1990 in Übung. Damals bestand die Ausbildung aus 2 1/2 Jahren Lehrabteilung.
Während meiner Dienstzeit gab es den versuchsweisen Übergang zur Verstärkten Einstellung im gehobenen Dienst mit der Absicht den mittleren abzuschaffen. So habe ich Fachhochschüler (drei Jahre Studium ohne die paramilitärische Ausbildung) als Bärenführer im Praktikum begleitet und als Kollegen auf der Dienststelle gehabt und hatte ganz und gar nicht den Eindruck meine rein polizeiliche Ausbildungskomponente wäre zu kurz gekommen.

Die Ausbildung alleine im Rahmen der Bereitschaftspolizei gab es damals schon seit mehreren Jahren nicht mehr, weder in Berlin noch sonstwo, das gab es verschiedentlich bis Ende der Sechziger, Anfang der Siebziger als man noch direkt in die verschiedenen Sparten der Polizeien eingestellt hat. Das war spätenstens mit der Polizeireform 1976/8 Geschichte, da wurde in die Schupo in den mittleren Dienst (oder Kripo gehobener Dienst) eingestellt und alle gemeinsam ausgebildet, danach in der Regel mehrjährige Verwendung in der Bepo, dann weitere Verwendung bei den sonstigen Dienststellen, ggf. mit Aufbaulehrgängen verbunden oder sogar Laufbahnwechsel z.B. zur Kripo.

Was meint nun der Autor (Broensen) mit Kampfeinsatz?

Meine erste Verwendungsdienststelle bei der Bepo hatte ihrer letzte gemeinsame Übung mit den Alliierten 1981 während ich noch in der Ausbildung war, habe ich leider nicht mehr mitgemacht. Danach beherrschte über Jahre die Auseinandersetzungen mit den Hausbesetzern und der Anti-AKW-Szene den polizeilichen Alltag bei der Bepo sodaß unsere paramilitärischen Übungen im Orts- und Häuserkampf auf die Ebene der Bereitschaft (heute Hundertschaft also Kompanie) heruntergefahren wurden. Alles in Vorbereitung eine befürchteten Angriffs auf Berlin (West) durch NVA und Grenztruppen. Wer dazu mehr wissen möchte google nach deren Übungen namens Bordkante 8x oder ähnlich. Dazu hatten die sich in Lehnin sogar U-Bahnschächte zum Üben gebaut, wird jetzt von der Bw und den 9ern genutzt.

Derartige Szenarien sind
- heutzutage nicht mehr zu erwarten da wohl kaum jemand von großangelegten russischen Luftlandeoperationen in Deutschland ausgeht und ansonsten ja ersteinmal eine Pufferzone überwunden werden muss
- dafür zwar relativ kurzfristig wieder ausgebildet werden könnte, jedoch ohne den Anteil an den besonderen Waffen die 1990 alle ausgemustert wurden. Und wenn die wieder eingeführt werden sollen ist der Aufschrei bestimmt ähnlich wie beim NATO-Doppelbeschluss.

Damit bleibt prinzipiell die Fähigkeit im Sinne der hybriden Kriegsführung, gegen Diversanten vorzugehen. Diese Fähigkeiten sind nicht nur bei den polizeilichen Spezialkräften sondern auch bei den spezialisierten Kräften der Bepo vorhanden, personell wie materiell - ABER - es fehlt der Kombatantenstatus!

Gesetzt den Fall wir befinden uns über den Bündnisfall mit Russland im Krieg und deren Saboteure/Diversanten sind bei uns im Lande aktiv, so schwebt über jedem Polizeibeamten der gegen diese mit Waffengewalt vorgeht ohne zum Kombatanten erklärt worden zu sein, das Damoklesschwert eines Kriegsverbrechens...
Zu diesem Thema haben sich meines Wissens nach weder Bundes- oder Länderinnenministerien, noch die Polizeistandesvertretungen geäußert.

(30.08.2024, 21:00)Broensen schrieb: Und inwiefern widerspricht das dem Gedanken, eine neue Organisation mit diese Namen zu gründen, basierend auf den von damals bereits vorhandenen GG-Einträgen, aber mit einem eigenen, neu zu beschließenden BGS-Gesetz?

Der Bundeswehr fehlen Soldaten, jedweder Polizei fehlen Polizisten, der Feuerwehr, dem THW, den sonstigen Katastrophenschutzorganisationen fehlt Personal...

Aber für eine neugeschaffene Behörde fällt das Personal vom Himmel?


Vorne Halt! Sammeln und nochmal nachdenken!
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