30.08.2024, 21:00
(30.08.2024, 18:29)Garten-Grenadier schrieb: Nunja, der BGS 2004 ist die selbe Organisation wie die Bundespolizei 2005.Und inwiefern widerspricht das dem Gedanken, eine neue Organisation mit diese Namen zu gründen, basierend auf den von damals bereits vorhandenen GG-Einträgen, aber mit einem eigenen, neu zu beschließenden BGS-Gesetz?
Bis auf die üblichen strukturellen Anpassungen, gab es hier einhergehenden keine bedeutenden Organisations- oder Aufgabenänderungen bei Bundespolizei seit 2005.
Der BGS 1957 war schon nichtmehr der selbe wie 1951.
1976 trat der paramilitärische Auftrag zugunsten des polizeilichen weiter in den Hindergrund.
Nach den Wendejahren verlor der BGS 1994 schließlich den Kombattenstatus.
Das Bundespolizeigesetz löste das Bundesgrenzschutzgesetz ab. Den in anderen Gesetzestexten weiterhin verwendeten Begriff BGS ist auf die Bundespolizei als Rechtsnachfolger-Organisation 1:1 anzuwenden.