30.08.2024, 08:50
Zitat:Das ist kein Argument, solange solche nicht-militärischen Aufgaben wie SAR und Flugbereitschaft auch von der Bundeswehr übernommen werden.
Der entscheidende Grund für die Ansiedlung bei der BW (bzw. dem BMVg) ist, dass diese nicht auf ihre Fähigkeiten in den Bereichen strategische Aufklärung, Cyber- und Informationsraum etc. verzichten kann, die aber auch für den Geheimdienst dringend benötigt werden.
Strategische Aufklärung und Cyber gehören zur CIR , genauso wie Funk und fernmeldeaufklärung . Der BND hat seine eigene Fm Aufklärung . Da das heute nicht mehr so personalintensiv ist ist es sogar von Vorteil das zwei stellen das ganze betreiben , man ergänzt sich sogar viel besser . Und man wird noch weniger Leute finden wenn es heißt für einen Geheimdienst arbeiten wie z.B. jetzt die Zivilist für die Bundeswehr. Mit Geheimdienst will keiner aus der Branche was zu tun haben . Schon weil es nur eine Frage der Zeit ist bis zum Skandal und er Ruf ist nun mal schon immer schlecht.
Umsonst muss der BND nicht so viele Soldaten bei der Bw leihen selbst für einfache Tätigkeiten. Auch der MAD hat Personalprobleme und eine Menge freier Stellen ( 22% offene Stellen). Da die ganzen aufklärungssachen der CIR unterstehen fallen sie auch nicht unter geheimdienstgesetze oder Kontrolleund dabei wird man sich schon was gedacht haben.
SAR Dienst stellt die Bw ja nicht alleine und das sind nun mal internationale Verpflichtungen. Ein besseres in Übung halten kann es doch nicht geben. Die Bw stellt über Land drei Hubschrauber , einen die BP und zwei der ADAC .
Die flugbeteitschaft gehört schon aus Sicherheitsgründen in staatliche Hände . Da ja nicht so viele Ministerien die
Anzahl an Piloten stellen können wo sie auch anderweitig eingesetzt werden können bleibt nur das Bmvg . Auch ist die flugbereitschaft für den Transport von Soldaten in die Einsätze z.B. zuständig , oder den Transport von Material mit Langstreckenflugzeugen. .
Der Verfassungsschutz hat keine polizeilichen Vollzugsbefugnisse
Zitat:Also muss dieser Universal-Geheimdienst zwangsläufig zu den Streitkräften, weil diese am unmittelbarsten auf dessen Arbeit angewiesen sind, während es kein Problem darstellt, die Ergebnisse der Arbeit auch den anderen Ministerien und Diensten zur Verfügung zu stellen.Eine Unterstellung zum BmVg wird schon nicht passieren weil GG Einsatz von Soldaten im inneren verbietet.
Zitat:Kommt halt drauf an, worüber man da redet. Ein paar grundlegende Störsysteme sollten kein großes Geheimhaltungsproblem verursachen.Zum stören von Drohnen ist alles zulässig für normale Truppe, aber sobald um stören von Funk geht gehört das nicht in Hände der normalen Truppe sondern nur von eloka. Das diese Truppe einen Aufwuchs erfahren sollte steht außer Frage . Aber ein Teil der Geräte sind im Einsatz nicht gerade förderlich für die Gesundheit bei falschem Einsatz oder Verstoß gegen sicherheitsbeatimmungen und außerdem kann der Einsatz schwerwiegende Folgen haben z.B. für eingesetzte Nachbarn.