(Allgemein) Bundeswehr - Wunschkonzert 2024
(28.08.2024, 05:24)alphall31 schrieb: Die sollen auch nicht Kriegstauglich sein sondern bestmöglich arbeitsfähig .
Selbstverständlich muss eine Armee insgesamt kriegstauglich sein, und das ist die gegenwärtige Gliederung mit querschnittlichen Organisationsbereichen gerade nicht, die vielmehr auf einer rein betriebswirtschaftlichen Erwägung beruht.

In den Protokollen der Weizsäcker-Kommission, die damals die Herauslösung der Unterstützungskräfte bei gleichzeitiger Reduzierung (vermeintliche Synergien) empfahl, heißt es explizit, dass diese neue Organisationsstruktur eingenommen werden kann, weil große Landkriege der Vergangenheit angehören würden. Man glaubte, künftig nur noch Auslandseinsätze stemmen zu müssen, und weil damals alles abfuhr auf Pooling & Sharing, hat man es halt auch im Großen durchgezogen.

Aus dem Gesagten folgt, erstens: Die Vorgängerstruktur war für große Landkriege geeignet, die Struktur ab 2000/2001 ist es nicht.

Und zweitens: Da nun wieder große Landkriege drohen, ist die 2000/2001 eingenommene Struktur ungeeignet. Die Unterstützungskräfte müssen wieder in die Teilstreitkräfte.
(28.08.2024, 05:24)alphall31 schrieb: Die CIR ist ein eigener Organisationsbereich weil sie nur so eine eigene Laufbahnverordnung auf den Weg bringen konnten .
Es geht ja nicht nur um den CIR, sondern auch um die Logistik in der Streitkräftebasis und, natürlich, den Sanitätsdienst.

Kriegstauglich heißt, dass jeder Verband die Kräfte führt, die er unmittelbar zur Auftragserfüllung benötigt, und dass zumindest auf Zusammenarbeit angewiesen diejenigen Unterstützer zur Verfügung stehen, die er wahrscheinlich mittelbar zur Auftragserfüllung brauchen wird.

Gerade dieser Zustand besteht aber nicht, stattdessen existier(t)en MilOrgBer, die, da die von ihnen übernommenen Verbände erheblich reduziert wurden, Mängelverwaltung betreiben und als Quasi-Dienstleister entscheiden, welchen Bedarfsträgern in den TSK sie vorrangig ihre ungenügenden Kräfte zur Verfügung stellen.

Wie gut das bisher geklappt hat, kannst Du daran ablesen, dass mit der neuen Reform der Stellvertretende Generalinspekteur (Zitat IBuK) "bei Konflikten über die Nutzung dieser Ressourcen entscheiden soll". Plakativ formuliert: Wir haben jetzt die Situation, dass z.B. nur ein Logistikbataillon für zwei Divisionen zur Verfügung steht, die beide jeweils ein Batallion bräuchten, und nun muss der StvGenInsp entscheiden, welcher Divisionskommandeur vorrangig unterstützt wird.

"Kriegstauglich"? Ich denke nicht.

Davon abgesehen vermischst Du hier Äpfel mit Birnen, denn während es natürlich querschnittliche Aufgaben im Cyber-Bereich gibt, die tatsächlich gebündelt werden sollten, stellt der CIR diese Bündelung gerade nicht dar. Im Gegenteil hat man fast alles in der Bundeswehr, das irgendwie mit Strom arbeitet, in einen Topf geworfen und CIR genannt. Die Fernmeldebataillone z.B. haben in dem OrgBer überhaupt nichts zu suchen.

Das war wieder mal bloßes Besitzstandsdenken. Statt dass der Bereich natürlich aufwächst, hat man ihn künstlich aufgeblasen, um auf dem internationalen Parkett zu prunken und DP für Generale zu schaffen.
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Bundeswehr - Wunschkonzert 2024 - von ObiBiber - 08.01.2024, 16:50
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