26.08.2024, 03:52
Nur für interessierte wie das Verfahren mit Personal abläuft
Wie man das mit der Personalplanung zur Rückversetzung sicherstellen will ist mir schleierhaft
Und noch die Forderungen vom VBB für die Zivilangestellten
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/ak...-des-bmvg/
Weder Scholz noch die Litauer wollten die Stationierung einer Brigade . Die Stationierung erfolgt auch nicht unter NATO stationierungsvertrag wie die EfP sondern unter einem binationalen stationierungsvertrag zwischen Litauen und Deutschland.
Zitat:GAIP 35-13-00 Personalauswahl und Versetzung auf Dienstposten PzBrig 45 in Litauen (LTU)
Die GAIP kann durch Jeden im IntranetBw eingesehen werden.
In der KennNr werden in den Bezügen und Anlagen Informationen bereitgestellt.
Und es findet sich ein einheitliches Antragsformular.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Zuständigkeiten
3. Verwendungsdauer im Ausland
4. Rückversetzung auf Dienstposten im Inland
4.1. Planung der Anschlussverwendung
4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung
5. Bedarfsdeckung
6. Wiederverwendung
7. Verwendungen bis zum Eintritt der besonderen Altersgrenze
8. Bewerbungen
9. Informationen im Zusammenhang mit einer Auslandsverwendung
9.1. Erste Hinweise
9.2. Umzug/UKV
9.3. Schulwesen
9.4. Sozialdienst
9.5. Besoldung
Die Verwendungsdauer im Ausland ist grundsätzlich befristet und beträgt in der Regel drei Jahre.
Die Mindestverwendungsdauer in der PzBrig 45 beträgt zwei Jahre und wird bis zu einer Dauer von sechs Jahren flexibel gehandhabt.
Die Flexibilität kann und muss besonders dort zur Anwendung kommen, wo die durchgehende personelle Einsatzbereitschaft („Kriegstüchtigkeit“)
in den verschiedenen Ebenen (Trupp, Gruppe, Zug, Kompanie, Bataillon) sicherzustellen ist.
Für die Planung der Anschlussverwendung im Inland (Rückversetzung), die der/dem betroffenen Sdt in einem Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch (PEG)
schriftlich zugesichert wird, ist der jeweils zuständige PersFhr in enger Abstimmung mit der/dem Sdt unter Einbeziehung der jeweiligen truppendienstlichen Vorgesetzten zuständig.
Beachte dazu aber den Punkt "4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung"!!
Bewerben kann sich Jeder ! ... also nicht nur Soldaten/innen des Heeres. Wobei natürlich Heeressoldaten der Vorrang eingeräumt wird.
Die Besetzung der DP bei PzBrig 45 erfolgt durch das BAPersBw Abt III und IV vorrangig gem. dem „Freiwilligkeitsprinzip“.
Reicht dieses Potenzial nicht aus, wird geeignetes Personal „proaktiv“ durch BAPersBw identifiziert und angesprochen.
Das „Freiwilligkeitsprinzip“ endet dann, wenn die „Kriegstüchtigkeit“ der PzBrig 45 oder einzelner Organisationselemente gefährdet ist."
Wie man das mit der Personalplanung zur Rückversetzung sicherstellen will ist mir schleierhaft
Und noch die Forderungen vom VBB für die Zivilangestellten
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/ak...-des-bmvg/
Zitat:Und, nein, die Politik ist es, die das vor Ort so wollte... Schwäche Scholz hat sich von Litauen mal wieder erpressen lassen, anstatt die auf den Hosen Boden der Tatsachen zu stellen.
Weder Scholz noch die Litauer wollten die Stationierung einer Brigade . Die Stationierung erfolgt auch nicht unter NATO stationierungsvertrag wie die EfP sondern unter einem binationalen stationierungsvertrag zwischen Litauen und Deutschland.